Theoretisch ist es ganz einfach: Bezahlt jemand seine Schulden nicht, kann die Forderung per Zwangs- vollstreckung durchgesetzt werden – vorausgesetzt, es liegt ein vollstreckbarer Titel vor. In der Praxis warten Gläubiger jedoch oft Jahre auf ihr Geld. Das liegt nicht zuletzt an dem komplizierten Geflecht der beteiligten Akteure: Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Schuldner, Gerichte, Rechtsanwälte, Finanzämter, Meldebehörden, Banken. „Das deutsche Zwangsvoll- streckungsrecht ist eines der komplexesten der Welt und leider nicht unbedingt eines der effizientesten“, sagt Dr. Konstantin Branovitskiy. Der Rechtswissenschaftler leitet das 2024 im Rah- men des „Just Transition Center“ (JTC) an der MLU gegründete „LegalTech Lab“, das von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät getragen und vom Wirtschaftsrechtler und JTC-Vorstand Prof. Dr. Christian Tietje als Mentor begleitet wird. „Legal Tech“ setzt sich aus „Legal Services“ und „Technology“ zusammen und hat zum Ziel, juristische Prozesse mithilfe digitaler Werkzeuge effizienter zu gestalten. Wie das in der Praxis aussehen kann, hat das Team bereits mit einem Online-Rechner demonstriert: Er erlaubt Eltern, die ihre Kinder nach einer Trennung wechselseitig betreuen, mit wenigen Klicks ihren Unterhaltsanspruch zu ermitteln. „Das Tool ermög- licht schnelle und datenschutzkonforme Berech- nungen und steht nicht nur Gerichten, Rechtsanwäl- ten und Jugendämtern, sondern allen Beteiligten offen“, erklärt Branovitskiy. Der Rechner wird der- zeit in Jugendämtern im südlichen Sachsen-An- halt getestet. So einfach ist es beim Zwangsvollstreckungs- recht nicht. Allein vier Vollstreckungsorgane gibt es hierzulande: Vollstreckungsgerichte, Prozess- gerichte, Grundbuchämter und Gerichtsvollzieher. „Letztere handeln im Auftrag des Staates, sind aber nicht im vollen Umfang in die digitalen Kommuni- kationsstrukturen der Gerichte eingebunden“, sagt Branovitskiy. Auch zwischen den Vollstreckungs- organen einerseits und Kreditgebern, Meldebehör- den sowie Finanzämtern andererseits gibt es keinen standardisierten Informationsaustausch. Das Legal- Tech-Team hat recherchiert, dass Gläubiger im Zuge besonders komplexer Vollstreckungsverfahren bis zu 23-mal dieselben Informationen einreichen müssen. 70 000 Vollstreckungssachen landen in Sachsen- Anhalt jährlich auf den Tischen der Gerichte und Gerichtsvollzieher. Ineffiziente Verwaltungsvorgänge treffen eine strukturschwache Region, in der Be- triebe meist keine finanziellen Rücklagen für lang- wierige Verfahren haben, besonders hart. Folgendes Beispiel illustriert das: Eine Solartechnikerin aus dem Mansfelder Land hat eine Photovoltaikanlage auf einer Gewerbehalle installiert, doch der Auf- traggeber zahlt die Rechnung nicht. Obwohl es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu ihren Gunsten gibt, muss sie weiterhin bei verschiedenen Behörden vorsprechen, Formulare in Papierform einreichen, an anderer Stelle digitale Dokumente hochladen – und das zum Teil mehrfach. Das Verfahren zieht sich über viele Monate hin, während sie für Material und Arbeitszeit in Vorleistung gegangen ist. Ihr ent- stehen zusätzliche Kosten für Anwälte und Gebühren. Vor allem aber: Während die Unternehmerin auf das Geld wartet, kann sie womöglich keine weiteren Projekte realisieren. Dennoch müsse das Zwangsvollstreckungs- recht auch die Grundrechte des Schuldners berück- sichtigen, denn es entscheidet letztlich darüber, was ihm zum Leben bleibt, so Branovitskiy: „Die Vor- stellung, man könne das Verfahren einfach reduzie- ren, ist trügerisch – echte Gerechtigkeit lässt sich auf diesem Weg nicht erreichen.“ Deshalb geht es bei der Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vor allem um mehr Effizienz: In einem ersten Schritt werden Literatur, Abläufe und Daten systematisch erfasst und vernetzt. Zentrale Fachliteratur wird in einer durch- suchbaren Online-Datenbank gebündelt und mit Quel- len, Schwerpunkten und Schlagworten verknüpft – so werden neue Zusammenhänge sichtbar und bis- lang offene Fragen aufgeworfen, etwa zur Vollstreck- barkeit von Kryptowährungen. Unterstützt wird das Team von der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Caro- line Meller-Hannich, die an der MLU seit vielen Jahren zum Zwangsvollstreckungsrecht arbeitet und die Projektidee lieferte. Die Forschenden stehen zudem in engem Aus- tausch mit Gerichtsvollziehern und dem Landesjustiz- ministerium, um mehr über Praxisabläufe zu erfahren. „Wir wollen die gesamte Zwangsvollstreckung mit allen Vorgängen und Datenströmen in einem interakti- ven Flowchart abbilden“, erklärt Branovitskiy. „Ein Klick auf den konkreten Prozessschritt genügt und alle relevanten Informationen werden angezeigt.“ Während das Flowchart entsteht, wird automatisch maschinenlesbarer Code generiert. Der kann di- rekt für Tools genutzt werden, die Gläubigern und 24 2025 | 2026 Scientia HalenSiS